Gründungszuschuss: Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle
Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sondern die nach dem Ermessen der Arbeitsagenturen gewährt wird. Allerdings dürfen Arbeitsagenturen einen Antrag auf Gründungszuschuss nicht wegen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers ablehnen.
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