FG Pressemitteilung: Erwerbsunfähigkeitsrente fließt bereits mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld zu
Gilt eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld gem. § 107 SGB X als erfüllt, führt bereits diese Auszahlung zu einem Zufluss der Rente. Das hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema 'Erwerbsminderung'... Mehr zum Thema 'Erwerbsminderungsrente'... Mehr zum Thema 'Rente'... Mehr zum Thema 'Krankengeld'... Mehr zum Thema 'Übergangsgeld'...
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