Erbschaftsteuereinnahmen steigen 2015 auf neuen Höchststand
Von den Finanzverwaltungen der Länder wurde nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für 2015 Erbschaft- und Schenkungssteuer in Höhe von 5,5 Mrd. Euro (+ 1,1%) erstmalig festgesetzt. Die Abweichungen zwischen dem kassenmäßigen Steueraufkommen und der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer entstehen durch eine zeitliche Verzögerung zwischen Festsetzung der Steuer und deren Einnahme bei den Ländern.
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