Einkommensteuer | Selbst getragene Krankheitskosten sind nicht auf KV-Beitragsrückerstattung anrechenbar
Werden Krankheitskosten selbst getragen, um eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung zu erlangen, so sind die Sonderausgaben dennoch um die volle Beitragsrückerstattung zu kürzen (FG Baden-Württemberg 25.01.16, 6 K 864/15, Rev. X R 3/16).
Weiterlesen auf: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG