Der Bestand des Versicherungsmaklers bei dessen Tod – Lebenswerk adè?
Man hört in der Branche, dass von Zeit zu Zeit auch der ein oder andere Versicherungsmakler vom vorzeitigen Ableben Gebrauch macht. Heißt das aber auch automatisch, dass sein Lebenswerk, nämlich seine Bestände das gleiche Schicksal teilen? In der Praxis hat sich das Wort „Bestand“ eingebürgert. Juristisch gesehen gibt es aber kein Recht am Bestand. Das deutsche Recht kennt für den Makler lediglich das Recht auf Courtage für selbst vermitteltes Geschäft. ... weiterlesen
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