Bezugsrecht LV: Wie der Vertragswert nachträglich vereinnahmt werden kann
Wie kann das unwiderruflichen Bezugsrecht durch Widerruf der Lebensversicherung beseitigt werden? Welche Möglichkeiten Erben oder Insolvenzverwalter haben, um den Vertragswert nachträglich vereinnahmen können, erklären Dr. Johannes Fiala und Peter Schramm.
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