Betriebshaftpflichtversicherung | Betriebshaftpflicht: Notwendige Vorarbeiten sind vom Versicherungsschutz mitumfasst
Der Antragsteller einer Betriebshaftpflichtversicherung will regelmäßig seinen eigenen Betrieb auch dann versichern, wenn die dort anfallenden Arbeiten nicht in vollem Umfang mit einem üblichen Betrieb übereinstimmen. So hat es das OLG Stuttgart entschieden.
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