Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen
Die Institute können Bausparverträge wirksam kündigen, wenn ihre Kunden sparen, statt ein Bauspardarlehn in Anspruch zu nehmen - zumindest, wenn die Zuteilungsreife mehr als zehn Jahre zurückliegt. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG Koblenz, 11.08.2016 - Az. 8 U 11/16) hervor.
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