Bankrecht: Streit um Verrechnung von Forderungen geht weiter
Dürfen Verbraucher Forderungen, die eine Bank oder Sparkasse gegen sie hat, mit ihren eigenen Forderungen verrechnen – auch ohne Einverständnis des Kreditinstituts oder Gerichtsurteil? Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat es der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen verboten, sich auf eine entgegenstehende Klausel in ihren Geschäftsbedingungen zu berufen. Dann urteilte die nächste Instanz bankenfreundlich. Nun geht der Streit vor dem Bundesgerichtshof weiter. *
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest