Autoversicherung: Eigener Gutachter erlaubt
Ein schuldlos in einen Autounfall Verwickelter darf einen Gutachter beauftragen, der seinen Kfz-Schaden schätzt. Der Versicherer des Verursachers muss ihn bezahlen, auch wenn er selbst einen Gutachter beauftragte. Ausnahme: Bagatellschäden unter 750 Euro (Amtsgericht Hamburg, Az. 33a C 336/15).
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