Sterbegeldversicherung: Police nicht auf Grundsicherung anrechenbar
Eine 68-jährige Rentnerin hatte mit einer Sterbegeldversicherung rund 4 203 Euro für ihre Beerdigung gespart. Ergänzend zu ihrer geringen Altersrente erhielt sie eine Grundsicherungsleistung in Höhe von 150 Euro. Als sie beim Grundsicherungsamt eine Weiterbewilligung der Leistung beantragte, verlangte die Behörde: Sie solle ihre Sterbegeldversicherung kündigen, um das Geld für ihren Lebensunterhalt zu verwenden. Die Begründung: Es handele sich um „verwertbares Vermögen“.
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