Schmerzensgeld: Schlechter Scherz mit Folgen = kein Arbeitsunfall
Wer sich auf der Arbeit einen Scherz erlaubt, muss voll dafür einstehen, wenn die Sache schiefgeht. Ein Haftungsausschluss scheidet aus, erklärte das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein. Der Fall: Ein Arbeiter war gerade dabei, einen Wagen zu entladen, als ein Kollege mit einem Gabelstapler dicht an ihn heranfuhr. Er habe sich aus dem Führerhaus lehnen und ihn in die Brust zwicken wollen, sagte der Fahrer. Das Gleiche habe der Kollege vorher mit ihm gemacht. Versehentlich fuhr er dem Mann aber über den Fuß. Für den Knochenbruch muss er nun 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das wäre nicht der Fall gewesen, wenn es sich um einen gewöhnlichen Unfall bei einer betrieblichen Tätigkeit gehandelt hätte. Dann hätte ein Haftungsausschluss gegriffen. Doch der gilt nicht für Scherze, Spielereien oder Schlägereien. So etwas gehört zum privaten Bereich (Arbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az. 1 Sa 247/15).
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