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Rente mit 63: Arbeitslosigkeit nicht anrechenbar: Einschränkungen bei der neuen "Rente mit 63" rechtmäßig

Einschränkungen bei der neuen "Rente mit 63" sind rechtmäßig. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 21. Juni 2016 (L 9 R 695/16). Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn werden im Regelfall nicht auf die notwendigen Versicherungszeiten angerechnet. Mehr zum Thema 'Vorzeitige Rente'... Mehr zum Thema 'Abschlagsfreie Rente'... Mehr zum Thema 'Rente mit 63'... Mehr zum Thema 'Gesetzliche Rente'... Mehr zum Thema 'Rente'...

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