Private Rentenversicherung: Hartz IV nur mit Klausel
Wer staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt möchte, muss erst sein Vermögen größtenteils aufbrauchen. Deshalb erhielt ein 31-Jähriger erst Hartz-IV-Leistungen, als er mit seinem Versicherer einen Verwertungsausschluss für seinen Rentenversicherungsvertrag vereinbart hatte. Der Ausschluss legte unter anderem fest, dass er den Vertrag nicht kündigt, bevor er 65 Jahre alt ist. Die Klage des Hochschulabsolventen auf Hartz-IV-Leistungen für die Zeit vor der Vereinbarung des Ausschlusses blieb vor dem Sozialgericht Mainz ohne Erfolg (Az. S 8 AS 114/15).
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