Private Renten­versicherung: Hartz IV nur mit …

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ARAG B2B 2025 - KW 19

Private Renten­versicherung: Hartz IV nur mit Klausel

Wer staatliche Unterstüt­zung zum Lebens­unterhalt möchte, muss erst sein Vermögen größ­tenteils aufbrauchen. Deshalb erhielt ein 31-Jähriger erst Hartz-IV-Leistungen, als er mit seinem Versicherer einen Verwertungs­ausschluss für seinen Renten­versicherungs­vertrag vereinbart hatte. Der Ausschluss legte unter anderem fest, dass er den Vertrag nicht kündigt, bevor er 65 Jahre alt ist. Die Klage des Hoch­schul­absolventen auf Hartz-IV-Leistungen für die Zeit vor der Vereinbarung des Ausschlusses blieb vor dem Sozialge­richt Mainz ohne Erfolg (Az. S 8 AS 114/15).

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