OLG Frankfurt am Main verbietet R+V Versicherung Vertragsklauseln zum Rückkaufswert
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der R+V Versicherung mit Urteil vom 15.06.2016 untersagt, bestimmte Klauseln zur Beitragsfreistellung, zur Kündigung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen weiter zu verwenden oder sich auf diese zu berufen. Dies teilte die Verbraucherzentrale Hamburg, die den Versicherer verklagt hatte, am 26.07.2016 mit. Der Versicherer habe die Klauseln weiterhin in seinen Verträgen genutzt, obwohl der Bundesgerichtshof solche Klauseln bereits 2012 für unwirksam erklärt habe (Az.: 7 U 59/15). Weiterlesen
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