Gebührenstreitwert | So berechnen Sie den richtigen Gegenstandswert bei einer KFZ-Totalschadenabrechnung
Immer wieder versuchen Kfz-Haftpflichtversicherungen des Unfallgegners nach Totalschadenabrechnung die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 RVG VV nur aus dem um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert nebst sonstiger Schadenpositionen abzurechnen. Richtigerweise hat das AG Eschwege nun entschieden, dass hier der Wiederbeschaffungswert ohne Restwertabzug zugrunde zu legen ist.
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