Berufs­unfähiger arbeitet: Versicherer muss weiter zahlen

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Berufs­unfähiger arbeitet: Versicherer muss weiter zahlen

Ein Versicherer darf die Leistung an einen Berufs­unfähigen nicht einstellen, bloß weil er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität befristet arbeitet. Der neue Job entspricht in Gehalt und Wert­schät­zung nicht seinem vorherigen Status als Berufs­soldat mit Auslands­einsätzen und ist nicht auf eine Festan­stellung ausgerichtet (Ober­landes­gericht Hamm, Az. 20 U 187/15).

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