Berufsunfähiger arbeitet: Versicherer muss weiter zahlen
Ein Versicherer darf die Leistung an einen Berufsunfähigen nicht einstellen, bloß weil er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität befristet arbeitet. Der neue Job entspricht in Gehalt und Wertschätzung nicht seinem vorherigen Status als Berufssoldat mit Auslandseinsätzen und ist nicht auf eine Festanstellung ausgerichtet (Oberlandesgericht Hamm, Az. 20 U 187/15).
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