Umfang des Schmerzensgeldanspruchs nach Motorradunfall
Jahreszeitbedingt häufen sich aktuell Unfälle mit Zweirädern. Urteile zum Umfang eines Schmerzensgeldes bei solchen Unfällen sind vom individuellen Ermessen des Gerichts geprägt. Hierbei geht es häufig um eine Zahlungspflicht eines gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat einem verletzten Motorradfahrer, der bei einem durch einen anderen Motorradfahrer allein verursachten Verkehrsunfall einen Wadenbeinbruch und später eine Beckenbeinvenenthrombose erlitten hatte, jüngst ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 EUR zugesprochen (OLG Saarbrücken, 03.12.2015 - 4 U 157/14).
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