SG Mainz: Private Leibrentenversicherung kann Hartz IV entgegenstehen
Eine private Leibrentenversicherung ist unter bestimmten Umständen als Vermögen zu berücksichtigen und kann daher einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) ausschließen. Dies hat das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 16.06.2016 entschieden (Az.: S 8 AS 114/15). Weiterlesen
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