Regeln zur Insolvenzanfechtung gelten auch in der PKV
Das Insolvenzrecht sieht in § 129 InsO (Insolvenzordnung) vor, dass der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, anfechten kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt, dass darunter auch Ansprüche des Versicherers auf Zahlung der Versicherungsprämien aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag fallen.
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