OLG Hamm bestätigt Kündigung von Bausparverträgen: Schlappe für Sparer
Anders als zuletzt das OLG Stuttgart haben die Richter in Hamm jetzt entschieden, dass Bausparkassen zehn Jahre nach Zuteilungsreife ordentlich kündigen dürfen, wenn Sparer kein Darlehen in Anspruch nehmen.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Legal Tribune ONLINE