Leasingraten fürs Auto: Barlohn­umwandlung mindert Steuer …

Leasingraten fürs Auto: Barlohn­umwandlung mindert Steuer nicht

Manche Arbeitnehmer bekommen von ihrem Chef gegen Gehalts­verzicht ein Auto gestellt. Die von der Firma gezahlten Leasingraten für den Pkw kann der Mitarbeiter nicht als Werbungs­kosten in seiner Steuererklärung geltend machen. Sie seien keine „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“, entschied das Finanzge­richt Berlin-Brandenburg (Az. 9 K 9317/ 13). Zusätzliche Zahlungen, etwa Treib­stoff­kosten für dienst­liche Fahrten, kann der Steuerzahler aber berück­sichtigen.

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