Leasingraten fürs Auto: Barlohnumwandlung mindert Steuer nicht
Manche Arbeitnehmer bekommen von ihrem Chef gegen Gehaltsverzicht ein Auto gestellt. Die von der Firma gezahlten Leasingraten für den Pkw kann der Mitarbeiter nicht als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen. Sie seien keine „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“, entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 9 K 9317/ 13). Zusätzliche Zahlungen, etwa Treibstoffkosten für dienstliche Fahrten, kann der Steuerzahler aber berücksichtigen.
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