Erstattung von Reparaturkosten in der Wohngebäudeversicherung bei Schönheitsschäden?
Es ist eine Frage des Einzelfalles, ob ein Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung bei einer bloßen optischen Beeinträchtigung (Schönheitsschaden) einen Anspruch auf Ersatz der Erstattung von Reparaturkosten hat oder ob er auf eine bloße Wertminderung verwiesen werden kann. Wie ein Einzelfall zu betrachten ist, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, 04.11.2015 - 20 U 51/15).
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24