Darf das Finanzamt Besteuerungsgrundlagen an eine gesetzliche Krankenkasse übermitteln?
Das Finanzamt ist berechtigt und verpflichtet, einer gesetzlichen Krankenversicherung auf deren Antrag die für eine Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder erforderlichen Besteuerungsgrundlagen bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2014 mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Einkünfte des Ehepartners, der kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dies geht aus einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 1934/15) hervor.
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