BGH zur Kostenbeteiligung bei Pflegeheimunterbringung des Ehepartners
Wird ein Ehepartner pflegebedürftig und muss in einem Heim untergebracht werden, hat sich der andere Ehepartner an den Kosten durch eine Geldrente zu beteiligen. Die Höhe richtet sich nach dem Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei Getrenntleben.
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