BGH: Zahlung von Versicherungsprämien an privaten Krankenversicherer ist grundsätzlich anfechtbar
InsO §§ 38 , 129 I . ZPO § 811 I Nr. 8 Ansprüche des Versicherers auf Prämien für einen privaten Krankenversicherungsvertrag aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen. Zahlt der Schuldner eine Versicherungsprämie für seinen privaten Krankenversicherungsvertrag in bar aus einem nach § 811 I Nr. 8 ZPO unpfändbaren Geldbetrag, fehlt es an einer Gläubigerbenachteiligung (Leitsatz des Gerichts). BGH, Urteil vom 07.04.2016 - IX ZR 145/15 (LG Köln), BeckRS 2016, 10194 Weiterlesen
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