Abgefundene Betriebsrentner zahlen Kassenbeiträge jetzt allein
Krankenkassen kassieren ab sofort von Arbeitnehmern den gesamten Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Arbeitgeber die Betriebsrente als Abfindung auszahlen. Bisher teilten sich Chef und Mitarbeiter den Kassenbetrag. Ab jetzt gelten abgefundene Renten nicht mehr als Arbeitsentgelt. ... weiterlesen
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