Wertminderung | OLG Frankfurt bevorzugt einzelfallbezogene Schätzung des merkantilen Minderwerts
Einer fundierten auf den Einzelfall bezogenen Schätzung des merkantilen Minderwerts durch einen qualifizierten Sachverständigen ist der Vorzug zu geben vor einer schematischen Berechnung nach Formeln. Das hat das OLG Frankfurt einem Versicherer ins Stammbuch geschrieben.
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