Wegeunfall trotz Arbeit im Homeoffice?
(verpd) Ein Beschäftigter, der für seinen Arbeitgeber im sogenannten Homeoffice arbeitet, kann keinen versicherten Weg von oder zu seiner Arbeitsstelle zurücklegen. Das hat das Sozialgericht Hannover in einem vor Kurzem veröffentlichten Urteil entschieden (Az. S 22 U 1/15).
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