Urteil: Versicherung muss Spätschäden begleichen
Die Versicherung weigerte sich für eine Heckscheibe zu zahlen, die nicht am Unfallort platzte, sondern erst in der Werkstatt. Das Amtsgericht Miesbach stellt nun fest: Treten Schäden an einem Fahrzeug auf, die nicht unmittelbar nach einem Unfall sichtbar waren, sind sie auch von der gegnerischen Versicherung zu tragen, solange der Zusammenhang mit dem Unfall glaubhaft [...]
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