Urteil: Fahrerkabine eines Pritschenwagens als Hartz-IV-Unterkunft?
Das Jobcenter verweigerte einem Hartz-IV-Empfänger Unterkunftskosten zu zahlen, weil dieser in der Fahrerkabine eines offenen Pritschenwagens nächtigte, bei dem ein Mindestmaß an Privatsphäre nicht gewährleistet war. Mit seiner Klage macht er geltend, der deutsche Sozialstaat verweigere ihm sein menschenwürdiges Existenzminimum.
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