Landgericht Stuttgart: Landesbank Baden-Württemberg zur Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensvertrag verurteilt
Hamburg, 02.05.2016 Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 26. April 2016 – 21 O 219/15 – die Widerrufsbelehrung in einem Immobiliardarlehensvertrag der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) vom 19. Februar 2004 als fehlerhaft angesehen und einen Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz von 2,5 Prozentpunkten zugesprochen . Geklagt hatte ein Ehepaar aus Gärtringen aus dem Landkreis Böblingen, das von HAHN Rechtsanwälte vertreten wurde. Ein zwischen den Parteien am 19. März 2015 geschlossener Aufhebungsvertrag stehe dem wirksam durch die Kläger erklärten Widerruf nicht entgegen
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