Kredit­widerruf: Kunde erstreitet hohen fünf­stel­ligen Betrag

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Kredit­widerruf: Kunde erstreitet hohen fünf­stel­ligen Betrag

Kredit­widerruf: Kunde erstreitet hohen fünf­stel­ligen Betrag © Stiftung Warentest

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Harte Zeiten für Banken und Sparkassen: Sie haben die Verbraucher­schutz­regeln unter­schätzt und sich in den komplizierten Regeln verstrickt. Die Folge: Rund 80 Prozent der zwischen November 2002 und Juni 2010 abge­schlossenen Immobilien­kredit­verträge können Kreditnehmer auch heute noch widerrufen. Selbst­bewusste und gut gebildete Kunden wie Jörg Herbertz aus Trier bitten jetzt die Branche zur Kasse. test.de schildert einen typischen Kredit­widerrufs­fall.

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