Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben
Jetzt wird es wieder Zeit, sich an die Steuererklärung zu setzen. Die Steuerbescheinigungen der Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherer sind in vier Ausnahmefällen einzureichen.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft