Haftungsgefahr durch Rollwagen im Supermarkt
Supermarktbetreiber müssen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht in vielfältiger Weise dafür sorgen, dass Gefahrenquellen ausgeschaltet werden, die bei ihren Kunden zu Schäden führen können. Das betrifft auch die Verpflichtung, auf den Einsatz von durch Kunden benutzte Rollwagen zu achten. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, 29.06.2015 - 19 U 190/14) hervor, die auch für die Betriebshaftpflichtversicherung von Supermarkbetreibern von Bedeutung ist.
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