Finanzberatung: Schlecht dokumentiert – Provision verwirkt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem Kunden recht gegeben, der seine fondsgebundenen Rentenversicherungen vorzeitig beendete und auch die separat vereinbarte Vergütung für die Vermittlerin nicht weiter zahlte. Sie verklagte ihn – erfolglos. Die Richter hielten die separate Vereinbarung zwar für wirksam, die Vermittlerin habe aber nicht ordnungsgemäß dokumentiert, dass sie den Kunden über die Zahlungspflicht bei einer Policenkündigung aufgeklärt hat (Az. 12 U 144/15).
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