Falschangaben des Kunden: Berater muss nicht für fehlgeschlagene BU-Umdeckung haften
Läuft die Umdeckung eines BU-Vertrages schief, muss der Berater nicht für den Verlust der Vorversicherung haften - zumindest dann nicht, wenn der Kunde relevante Erkrankungen verschwiegen hat. Das entschied das Landgerichts Krefeld.
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