Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet | Eintrag im Führungszeugnis trotz Verurteilung zu weniger als 90 Tagessätzen
Die beratende Tätigkeit in Steuerstrafverfahren setzt auch Kenntnisse über die Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) voraus. Wissenslücken in diesem Bereich haben für den Mandanten mitunter gravierende Folgen.
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