Commerzbank: Provision verschwiegen – Schadenersatz fällig
Das Landgericht Traunstein hat die Commerzbank zu Schadenersatz und zur Rückabwicklung von zwei Anteilskäufen an geschlossenen Immobilienfonds verurteilt. Die Bank habe den Anleger nicht über Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt, die sie für die Fondsvermittlung kassiert habe. Das Urteil (nicht rechtskräftig) wurde von der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstritten.
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