Beamter bekommt Geldentschädigung für krankheitsbedingt nicht abgebaute Überstunden
Das Land Nordrhein-Westfalen muss Überstunden eines ehemaligen Justizvollzugsbeamten in Geld ausgleichen, wenn der Abbau der Überstunden aufgrund krankheitsbedingter vorzeitiger Versetzung des Beamten in den Ruhestand nicht mehr möglich ist.
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