Arbeitgeberrechte: Arbeitgeber und Steuerberater können bei Zweifeln die Einzugsstelle einschalten
Ob bei versicherungs- oder beitragsrechtliche Beurteilungen: Es gibt immer wieder Problemfälle. Bei schwierigen Sachverhalten kann sich der Arbeitgeber oder Steuerberater auf seinen gesetzlich verankerten Anspruch auf Beratung bei der Einzugsstelle berufen. Mehr zum Thema 'Einzugsstelle'... Mehr zum Thema 'Auskunftsanspruch'... Mehr zum Thema 'Auskunftspflicht'...
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