Zulassungswiderruf: Maklertätigkeit ist mit dem Rechtsanwaltsberuf unvereinbar
Ein Anwalt, der zugleich Geschäftsführer einer GmbH ist, deren Unternehmensgegenstand die Vermittlung von Immobilien darstellt, muss damit rechnen, dass ihm die Rechtsanwaltskammer die Zulassung wegen dieser Nebentätigkeit widerruft. Darauf, ob er mit der Nebentätigkeit Geld verdient, kommt es nicht an. Mehr zum Thema 'Anwaltszulassung'... Mehr zum Thema 'Makler'... Mehr zum Thema 'Interessenkollision'...
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