Vorsicht bei geliehenen Pkw-Anhängern
(verpd) Ein Fahrzeugführer, der einen Anhänger ausleiht, ist dazu verpflichtet, anhand der Fahrzeugpapiere zu überprüfen, welche Höchstgeschwindigkeit mit dem Hänger erlaubt ist. Er darf sich nicht auf die Angaben eines darauf angebrachten Schildes verlassen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg vor Kurzem entschieden (Az. 3 Ss OWi 1490/15).
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft