Verbraucherzentrale mahnt erfolgreich Indoor-Erlebnispark wegen Haftungsklauseln ab
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat einen Indoor-Erlebnispark wegen der Verwendung von 15 aus der Sicht der Verbraucherschützer unzulässigen Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgreich abgemahnt. Darunter war auch eine Klausel, mit der der Betreiber eine Haftung für Vorfälle ausgeschlossen hatte, bei denen Kinder sich verletzen oder Spielgeräte kaputtgehen. Weiterlesen
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