Umsatzsteuerpflicht für Schadenregulierung
Vergütungen, die Dienstleister für die Tätigkeit der Schadenregulierung erhalten, sind nicht von der Umsatzsteuerbefreiung erfasst, die nach der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehen ist. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 17.03.2016 - C-40/15) hervor.
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