Schwerbehindertes Kind hat Anspruch auf Schmerzensgeld von 250.000 Euro aufgrund ärztlichen Behandlungsfehlers bei Geburt (15.04.2016)
Erleidet ein Kind bei der Geburt eine Hirnschädigung aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers, so kann ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 EUR zustehen, wenn die Hirnschädigung eine andauernde Schwerstbehinderung zur Folge hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor. (OLG Bremen, Urteil vom 26.11.2002 - 3 U 23/02)
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