Schadenersatz bei Unfällen: Kassieren statt reparieren
Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, muss seinen Wagen nicht reparieren lassen, sondern darf stattdessen Geld verlangen. Basis dieser sogenannten fiktiven Abrechnung kann auch der Kostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt sein, etwa wenn das Auto nicht älter als drei Jahre ist oder wenn der Besitzer es bisher immer in eine Vertragswerkstatt brachte. In anderen Fällen darf die Versicherung auf eine freie Werkstatt verweisen. Die ist meist billiger, sodass es auch weniger Schadenersatz gibt. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Geschädigte diese Werkstatt mühelos erreichen kann. Liegt sie zu weit von seinem Wohnort entfernt, kann er doch wieder die Sätze der Vertragswerkstatt verlangen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az. 1 U 135/14). Im konkreten Fall betrug die Distanz zur Vertragswerkstatt nur 4 Kilometer, die zur freien Werkstatt hingegen 22 Kilometer.
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