Schaden­ersatz bei Unfällen: Kassieren statt reparieren

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Schaden­ersatz bei Unfällen: Kassieren statt reparieren

Wer unver­schuldet in einen Auto­unfall verwickelt wird, muss seinen Wagen nicht reparieren lassen, sondern darf statt­dessen Geld verlangen. Basis dieser sogenannten fiktiven Abrechnung kann auch der Kosten­vor­anschlag einer Vertrags­werk­statt sein, etwa wenn das Auto nicht älter als drei Jahre ist oder wenn der Besitzer es bisher immer in eine Vertrags­werk­statt brachte. In anderen Fällen darf die Versicherung auf eine freie Werk­statt verweisen. Die ist meist billiger, sodass es auch weniger Schaden­ersatz gibt. Voraus­setzung dafür ist aber, dass der Geschädigte diese Werk­statt mühelos erreichen kann. Liegt sie zu weit von seinem Wohn­ort entfernt, kann er doch wieder die Sätze der Vertrags­werk­statt verlangen (Ober­landes­gericht Karls­ruhe, Az. 1 U 135/14). Im konkreten Fall betrug die Distanz zur Vertrags­werk­statt nur 4 Kilo­meter, die zur freien Werk­statt hingegen 22 Kilo­meter.

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