Prozessfalle für Anlagevermittler: Was tun bei Streitverkündung?
Wollen Anleger Produktgeber wegen mangelnder Aufklärung verklagen, müssen sich auch Berater in Acht nehmen. Ihnen drohen Regressansprüche seitens der Produktgeber, meint Philipp Mertens. Der Partner bei der BMS Kanzlei in Düsseldorf erklärt, was Berater in einem solchen Fall tun sollen.
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