Künftig gilt generell Tempo 30 vor Kitas und Krankenhäusern
Vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Seniorenheimen gilt künftig ein generelles Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung haben die Verkehrsminister der Länder beschlossen. Die Beschränkung soll Verkehrssicherheit sowie der Lärmschutz verbessern.
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