Krankenversicherung: Risikozuschlag bei Tarifwechsel

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Krankenversicherung: Risikozuschlag bei Tarifwechsel

Private Krankenversicherung: Möchte ein Versicherungsnehmer gemäß § 204 VVG in einen anderen Tarif wechseln, so kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen ein Risikozuschlag erhoben werden. Grundlage dieser Risikoeinstufung ist jedoch stets der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des (erstmaligen) Abschlusses des Versicherungsvertrags. Eine erneute Gesundheitsprüfung bei einem Tarifwechsel ist demnach nicht rechtens. Das ergab ein Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe. Auch wurde eine ... weiterlesen

Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)
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